Seit Montag, 6. November 2006 gelten auf allen Flughäfen innerhalb der EU
neue Sicherheitsbestimmungen. Die neuen Vorschriften gelten für alle Flüge von Europa nach China und Südamerika und zurück und sollen die Passagiere vor terroristischen Angriffen mit Flüssigsprengstoffen schützen.
Die Vereinigung europäischer Luftlinien gibt auf
ihrer Internetseite die neuen Regeln für die Sicherheitsbestimmungen beim Handgepäck bekannt. In ihrem
Merkblatt ist folgendes zu lesen:
„Sie dürfen nur kleine Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitführen. Diese Flüssigkeiten müssen in separaten Behältern abgefüllt sein, die jeweils maximal 100 ml beinhalten dürfen. Diese Behälter sind in einem durchsichtigen, wieder versiegelbaren Plastikbeutel mit einem Gesamtvolumen von maximal einem Liter pro Passagier zu verpacken.
• Als Flüssigkeiten gelten:
• Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup
• Parfum
• Gels, einschließlich Haar- und Duschgel
• Pasten, einschließlich Zahnpasta
• Mascara
• Cremes, Lotionen und Öle
• Sprays
• Inhalte von unter Druck stehenden Behältern wie etwa Rasierschaum
• halbflüssige Mischungen
• und andere ähnlich zusammengesetzte Konsistenzen.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte vor Reisebeginn an Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro.“
Aus eigener Erfahrung rate ich den Teilnehmern, die über Nordamerika nach Südamerika reisen, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Der Antritt der Reise verläuft entspannter, wenn man nach dem Check-In noch Zeit hat, in aller Ruhe einen Kaffee zu trinken, als wenn man ungeduldig und nervös in langen Warteschlangen ausharren muss.
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