OLE-Blog: Alles zum Thema Praktikum im Ausland

09.10.2008

Visumbestimmungen China

„Welches Visum brauche ich denn für mein Praktikum?“ Diese Frage wurde mir vor etwa fünf Minuten gestellt. Da nicht nur L. sich diese Frage stellt, sondern ich möglicherweise auch vielen anderen mit einer Antwort dienlich sein kann, schreibe ich hier nochmal die Eckdaten zu den Visumbestimmungen für ein Praktikum in China zusammen.
Zunächst kommt es darauf an, wie lange ihr nach China reist. Das so genannte FF-Visum für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tage verlangt zahlreiche Unterlagen. So zum Beispiel eine Einladung im Original. Gemäß den Bestimmungen der chinesischen Konsulate ist eine offizielle Einladung im Original aus der Volksrepublik China notwendig, um ein FF-Visum für die Aufnahme eines Praktikums genehmigt zu bekommen.

Diese Einladung muss von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen
oder von ihnen ermächtigten Institutionen der VR China ausgestellt sein. Der Organisationsaufwand dafür ist beträchtlich. Deshalb macht es Sinn, sich bei uns mindestens 3 Monate vor Antritt des Praktikums zu melden.

Weitere Informationen über das FF-Visum findet ihr auch auf der Internetseite der Visum Centrale unter http://www.visum-centrale.de/medien/country_infos/20080820_073937_China_FF_Praktikum.pdf

Labels:

AddThis Social Bookmark Button

0 Comments:

Kommentar veröffentlichen

Links to this post:

Link erstellen

<< Home