OLE-Blog: Alles zum Thema Praktikum im Ausland

22.12.2006

Auslandsbafög

Auslandsbafög wird für ein Praktikum ausserhalb der EU nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Wer Auslandsbafög für seinen Aufenthalt beantragen möchte, richtet sich mit seinem Anliegen nicht an das Studentenwerk der eigenen Uni, sondern an bestimmte Ämter für Ausbildungsförderung.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt für die Gewährung eines Auslandsbafögs für ein Praktikum ausserhalb der EU-Grenzen erhebliche Anforderungen. So gilt ein Praktikum in Südamerika oder Asien nur dann als förderlich, wenn

- das Praktikum nach der Studien- oder Prüfungsordnung zwingend außerhalb Europas abzuleisten ist (z.B. Angewandte Weltwirtschaftssprachen)
- oder der Auszubildende sich derart spezialisiert hat, dass praktische Erfahrungen außerhalb Europas erworben werden müssen (z.B. Technologie in den Tropen)
- oder das Praktikum in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einem Auslandsstudium in demselben Staat durchgeführt wird.

Als nicht besonders förderlich im Sinne des Gesetzes sieht das BMBF Auslandspraktika an, die lediglich der allgemeinen Verbesserung späterer Berufschancen dienen.

Fragen zum Auslandsbafög beantwortet die kostenfreie BAföG-Hotline: 0800-223 63 41 von Montags bis Freitags 8 - 20 h. Erhältlich ist auch eine allgemeine pdf Broschüre des BMBF zu Bafög.

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